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   BFH, 05.03.2009 - XI B 40/08   

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https://dejure.org/2009,14092
BFH, 05.03.2009 - XI B 40/08 (https://dejure.org/2009,14092)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2009 - XI B 40/08 (https://dejure.org/2009,14092)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2009 - XI B 40/08 (https://dejure.org/2009,14092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrensfehler; Ordnungsgemäßer Beweisantritt; Fehlen von Entscheidungsgründen; Versagung des Vorsteuerabzugs

  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 S. 2
    Vorliegen entscheidungserheblicher Verfahrensfehler durch Ablehnung von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Angabe des Firmennamens von juristischen Personen sowie die Bezeichnung "Geschäftspartner" kein ordnungsgemäßer Zeugenbeweis; fehlerhafte Auswertung und Würdigung eines Gutachtens kein Verfahrensfehler; Benennung eines Zeugen; Versagung des Vorsteuerabzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - XI B 40/08
    Da die Entscheidungsgründe der Mitteilung der wesentlichen rechtlichen Erwägungen dienen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren, fehlen Entscheidungsgründe aber nur dann, wenn nicht mehr erkennbar ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 19.10.1998 - XI B 29/98

    Beratener Betriebswirt

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - XI B 40/08
    Dies begründet jedoch ebenso wenig einen Verfahrensfehler wie die fehlerhafte Auswertung und Würdigung eines Gutachtens (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 1998 XI B 29/98, BFH/NV 1999, 607).
  • BGH, 31.03.1993 - VIII ZR 91/92

    Beibringungsfrist für ladungsfähige Anschrift

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - XI B 40/08
    Da es sich um ein behebbares Hindernis handelt, hätte von einer Beweiserhebung erst dann abgesehen werden dürfen, wenn das Gericht zur Behebung des Hindernisses fruchtlos eine Frist gesetzt hat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1993 VIII ZR 91/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1926).
  • FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07

    Zulässigkeit des unternehmerischen Vorsteuerabzugs im Falle eines nicht

    Für die Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen, trägt die Klägerin die Darlegungs- und Feststellungslast (BFH, Beschlüsse vom 5. März 2009 XI B 40/08 n.V. und 3. August 2007 V B 73/07 BFH/NV 2007, 2368).
  • FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09

    Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als

    d) Für die Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen, trägt die Klägerin die Darlegungs- und Feststellungslast (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, Beschlüsse vom 05.03.2009 XI B 40/08 n.v. und 03.08.2007 V B 73/07 BFH/NV 2007, 2368; vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 15 Rz 82, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter - aber nicht durchgeführter - Vernehmung

    Da es sich um ein behebbares Hindernis handelt, hätte von einer Beweiserhebung erst dann abgesehen werden dürfen, wenn das Gericht zur Behebung des Hindernisses fruchtlos eine Frist gesetzt hätte (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2009 XI B 40/08, nicht veröffentlicht, juris, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1993 VIII ZR 91/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1926).
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